Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Berliner Bezirken wurden im Jahr 2005 eingeführt. Seitdem sind über 30 Verfahren durchgeführt worden, von denen etwa ein Drittel der Bürgerbegehren erfolgreich waren; die Zahl der final erfolgreichen Bürgerentscheide ist bedauerlicherweise verschwindend gering.
Die FDP in Pankow setzt sich für eine Stärkung dieses wichtigen Instruments der direkten Demokratie ein:
- Derzeit hat ein Bürgerentscheid dieselbe Wirkung wie ein BVV-Beschluss und insofern in manchen Fragen nur empfehlenden Charakter. Die FDP in Pankow fordert, dass zulässige Bürgerentscheide grundsätzlich bindend für das Bezirksamt sein müssen.
- Termine für Bürgerentscheide sind so festzusetzen, dass diese am gleichen Tag wie sonstige Wahlen oder Abstimmungen durchgeführt werden, sofern dies im Rahmen der Fristen möglich ist.
- Ein fehlgeschlagenes Bürgerbegehren ist auf Wunsch der Antragsteller als Einwohnerantrag umzudeuten. Damit wird es erneut in der BVV beraten, wobei die Antragsteller von der BVV und ihren Ausschüssen angehört werden müssen.
